Verfassung vom German-English Association angeregt am 10.06.89 im aussergewOehnlichen Kommittee Treffen gebilligt 25.09.89 im aussergewOehnlichen Mitgliedervesammlung Die Vereinigung hat« keine separate, gesetzliche Existenz und besteht nur dadurch, dass sich seine Mitglieder treffen. Was hier nun folgt, sind Hinweise, die dazu gedacht sind, den Charakter (Beschaffenheit) der Vereinigung zu bewahren. alle Geschaefte der Vereinigung sollen von einem Kommitte€*gefuehrt werden, das mindestens einmal im Jahr auf einer Generalversammlung gewaehlt wird. Das Kommittee soll aus einer *Anzahl von 6 bis 10 Mitgliedern bestehen, von denen zumindest 2 deutsche Buerger und 2 britische Buerger sein muessen. Sollte es notwendig erscheinen, kann das Kommittee waehrend eines Wahljahres l oder 2 Clubmitglieder der passenden Nationalitaet hinzuwaehlen, um diese Proportion zu wahren. * ‚ .Die Aufgabe des Komittees besteht darin, die Angelegenheiten des Clubs zu regeln und sich zumindest jeden Monat zur Produktion bzw. VerOeffentlichung eines regulaeren Programmes der Veranstaltungen zu treffen. 4 « Das Kommittee waehlt 3 seiner Mitglieder in den Vorstand durch einen einfachen Mehrheitsentscheid des gesamten Kommittees, ebenso kann es zu jeder Zeit jeden einzelnen im Vorstand ersetzen. Die 3 Mitglieder im Vorstand sind :- a) Vorstandsvorsitzender b) Schriftfuehrer und c) Schatzmeister(Kassenwart). Aufgaben dieses Vorstandes sind es: a) Vorsitzender: dem Kommittee zu helfen und es zu bestaerken sowie bei den Treffen den Vorsitz zu fuehren. Er hat nur Stimmrecht - bei.Stimmengleichheit. b) ‚Der Schriftfuehrer hat die Anfgabe.alle Meetings zu protokol- lieren; und die Produktion und Verteilung *des Programmes zu koordinieren. . v «- c) Der Kassenwart muss ueber alle Transaktionen buchfuehren und ueber das geld des Clubs wachen. Sollte es zweckmaessig erscheinen um die Ziele des Clubs zu wahren, kann das Kommittee es fuer notwendig erachten, ein Verzeichnis ueber diejenigen Leute anzulegen, die regelmaessig im Club erscheinen. Dieses Verzeichnis darf auch als Wahlrechtsverzeichnis benutzt werden. 1b" 11' 12 - .aehnlichen Veranstaltungen aufgebracht. *,Das Kommittee» ist beschlussfaehig,« wenn 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Eine Resolution, die die Angelegenheiten des Clubs betrifft, muss mit einer Mehrheit von allen Mitgliedern beschlossen werden, hingegen solche, die nur die Produktion des monatlichen Programmes betreffen, benOetigen nur die einfache Mehrheit der Anwesenden. Sollte ein Treffen des Kommittees stattfinden, das nicht beschlussfaehig ist, darf keine andere Resolution beschlossen werden, als solche, die fuer die Programmproduktion notwendig ist. Eine Beschlussfaehigkeit ist bei solchen Treffen durch eine einfache Mehrheit der Anwesenden mOeglich. - ' Kosten der Veranstaltung werden normalerweise von den Teilnehmern getragen. Mittel, die auf Posten wie kostenlose Programmverteilung verwandt werden, werden durch* einen aeberschuss bei Tanz oder . _ , . x Dem Vorsitzenden ist es erlaubt, zufaellig auftretende Ausgaben aus dem Fundus des Clubs bis zu DM 100,-- zu authorisieren. Hierzu bedarf er der Zustimmung von mindestens 2 anderen Kommitteemitglie- dern‚ die diese Ausgaben micht verursacht haben. 1 von diesen Mitgliedern Sollte-der Schatzmeister(Kassenwart) sein. Sollte diese Entscheidung bei dem naechsten Treffen/Versammlung in Zweifel gezogen werden, muss der Vorsitzender diese Entscheidung rechtferti- gen und falls notwendig sollte ueber die Rechtmaessigkeit abgestimmt werden. Sollte der Mehrheitsentscheid des gesamten Kommittees gegen den Vorsitzenden gehen, muss er besagte Ausgabe aus eigenen Mitteln ersetzen. Ohne Bestimmung des Kommittees gibt es keine anderen Ausgaben. » Der Club wird sich finanziell nicht binden oder von einer anderen Organisation abhaengig werden. „Änderungen zu dieserwxonstitution (Verfassung) muessen bei einem beschlussfaehige‚ aussergewOehnlichen Kommittees gebilligt werden. Ein Entwurf der Änderungen muss allen Clubmitgliedern mindestens 1 Monat vor deren Ratifizierung auf einer aussergewOehnlichen Generalversamm- lung zugaenglich gemacht werden..' * ' N Die Einzelheiten hierzu muessen mit den besagten Änderungen/Abaend- erungen bekannt gemacht werden.